Allgemeine Geschäftsbedingungen

Privatkunden Stand 08/2016

Für alle Leistungen gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen:

  1. Zustandekommen eines Vertrages
    Jeder Vertragsabschluss erfolgt in schriftlicher Form. Bei Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

  2. Anlieferung der Ware
    Die Ware muss komplett frei sein von silikonhaltigen Stoffen, Ölen und Fetten. Sie muss komplett bis 200° C hitzebeständig sein. Nicht hitzebeständige Anbauteile müssen vom Eigentümer entfernt werden. Zu beachten gilt, dass manche Metalle wie Titanzink oder auch Lötverbindungen für das Einbrennen beim Pulverbeschichten nicht geeignet sind.

  3. Liefertermine und Bearbeitungsdauer
    Die genannte Bearbeitungsdauer für einen Auftrag bezeichnet die voraussichtliche Bearbeitungszeit. Wir sind bemüht, Ihren Auftrag so schnell wie möglich zu bearbeiten. Ansprüche bei Verzögerungen können nicht geltend gemacht werden.

  4. Preise
    Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

  5. Zahlungsbedingungen
    Der Betrag ist sofort bei Abholung bar oder mit EC – Karte zu zahlen. Wird die Ware gegen Rechnung ausgeliefert, wird der Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

  6. Garantieansprüche
    Der Auftrag wird nach höchsten Ansprüchen an Qualität und Sorgfalt fachgerecht ausgeführt. In begründeten Fällen kann der Kunde nach Erhalt der Ware Nachbesserungen verlangen. Beanstandungen sind nur bei Erhalt der Ware möglich. Spätere Beanstandungen werden nicht akzeptiert. Von Garantieleistungen ausgeschlossen ist Ware aus Aluminium (z.B. Alufelgen), da es bei diesem Material hin und wieder zu Ausgasungen kommen kann.

  7. Haftung
    Jeder Auftrag wird sorgfältig bearbeitet. Die Entlackung und Vorbehandlung geschieht äußerst materialschonend. Für Schäden, die durch Nichteinhaltung unserer Anforderungen (siehe 2.) entstehen, haftet der Auftraggeber. Für später auftretende Schäden an der Oberfläche haftet der Auftragnehmer (HG Oberflächentechnik GmbH) nicht.